Das begleitete Wohnen trägt dazu bei, der Hilfsbedürftigkeit und der sozialen Desintegration von Menschen mit einer psychischen Behinderung vorzubeugen und die Selbsthilfe des Dienstleistungsempfängers zu fördern. Voraussetzung ist die Bereitschaft, sich regelmässig durch einen Mitarbeiter der Stiftung Phönix besuchen zu lassen und eine gemeinsame, zielorientierte Zusammenarbeit.