Begleitetes Wohnen - unser ambulantes Angebot
Pflegeleistungen
psychiatrische Spitex nach Art.7 Abs.2 KLV
Die Pflegeleistungen in der psychiatrischen Pflege richten sich nach der Krankenpflegeleistungsverordnung, Art.7 Abs.2 KLV:
- Massnahmen der Abklärung und Beratung
- Massnahmen der Untersuchung und Behandlung: pflegerische Massnahmen zur Umsetzung der ärztlichen Therapie im Alltag, wie Einüben von Bewältigungsstrategien und Anleitung im Umgang mit Aggression, Angst, Wahnvorstellungen
- Massnahmen der Grundpflege: Massnahmen zur Überwachung und Unterstützung der psychisch beeinträchtigen Person in der grundlegenden Alltagsbewältigung wie Erarbeitung und Einübung einer angepassten Tagesstruktur, zielgerichtetes Training zur Gestaltung und Förderung sozialer Kontakte, Unterstützung beim Einsatz von Orientierungshilfen und Sicherheitsmassnahmen
Der Auftrag erfolgt mittels Bedarfsabklärung und ärztlicher Verordnung.
Finanzierung
Die pflegerischen Leistungen richten sich nach den kantonalen Tarifen und Vorgaben. Sie werden gemäss ärztlicher Verordnung laut Krankenpflege-Leistungsvereinbarung (KLV), unter Anrechnung von Selbstbehalt und Franchise, von den Krankenkassen übernommen.
Wohnbegleitung
«begleitetes Wohnen» nach Art. 74 IVG)
Die Wohnbegleitung, auch "begleitetes Wohnen" genannt, ist eine Beratungs- und Unterstützungsleistung für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung. Sie ermöglicht es selbständig im privaten Wohnraum zu leben und einen stationären Aufenthalt zu vermeiden.
Sie erhalten u.a. Unterstützung und Beratung zum Beispiel bei finanziellen und administrativen Angelegenheiten, die nicht in den Aufgabenbereich einer Beistandschaft fallen.
Der Stundenaufwand beträgt max. vier Stunden pro Woche.
Finanzierung
Die Kosten richten sich nach der geltenden Tarifordnung der Stiftung Phönix Schwyz. Die Leistungen der Wohnbegleitung können nicht über die Krankenkasse finanziert werden. Jedoch übernehmen je nach Situation der betreuten Person die Invalidenversicherung und / oder die Ergänzungsleistungen und/oder die Hilflosenentschädigung einen Teil der Kosten.
Während des Aufnahmeverfahrens wird die Finanzierungsmöglichkeit geprüft. Bei Bedarf unterstützt das «Begleitete Wohnen» zusammen mit der «Aufnahme- und Koordinationsstelle» bei der Klärung und Ermöglichung der Finanzierung.
Unser Angebot ist in vielen Fällen eine Kombination aus psychiatrischen Pflegeleistungen und der Wohnbegleitung. Damit können wir Ihnen eine umfassende und individuelle Betreuung bieten.
Ihr persönlicher Betreuungsbedarf wird zusammen mit Ihnen vor der ersten Begleitung abgeklärt.
Betreuungskonzept Begleitetes Wohnen
Interessiert an einem Platz?
Andreas Fäs, Fachperson Aufnahme und Koordination
079 291 88 40 oder auk(at)phoenix-schwyz.ch
Wir sagen Danke für jede Spende!
Unsere Zahlungsverbindung:
Stiftung Phönix Schwyz
CH91 0077 7002 0981 5105 8